ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR BIKECONNECT & BIKESERVICE APP VON MAXON

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG APP:

  • Endbenutzer-Lizenzvertrag Apple App Store

    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") wird zwischen maxon Switzerland ag, Industriestrasse 23, CH-6055 Alpnach Dorf ("maxon") und dem Endbenutzer ("Endbenutzer") abgeschlossen, der diesen Vertrag entweder durch eigenhändige oder elektronische Unterschrift oder durch jegliche Art von elektronischer Willenserklärung, wie z.B. durch Anklicken eines Download-Buttons o.ä., akzeptiert. Die Annahme dieser Vereinbarung oder die Nutzung der lizenzierten Anwendung bedeutet, dass der Endnutzer diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Wenn der Endnutzer diese EULA nicht akzeptiert, muss er von der Nutzung der Lizenzierten Anwendung absehen.

    1 Begriffsbestimmungen

    "Verbundene Unternehmen" sind alle Körperschaften, Gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften, Trusts oder andere Rechtssubjekte, die direkt oder indirekt von maxon kontrolliert werden, die direkt oder indirekt maxon kontrollieren oder die direkt oder indirekt unter gemeinsamer Kontrolle mit maxon stehen. Der Begriff "Kontrolle" umfasst auch eine direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung von 50% oder mehr.

    "Dokumentation" bezeichnet jede von maxon im Zusammenhang mit der Lizenzierten Applikation zur Verfügung gestellte Dokumentation (Print, PDF oder integriert in die Lizenzierte Applikation).

    "Berechtigte Produkte" sind maxon-Produkte oder -Dienstleistungen, die in Verbindung mit der Lizenzierten Applikation verwendet werden können. Berechtigte Produkte sind in der Dokumentation oder im Zusammenhang mit dem Download der Software aufgeführt oder werden dem Kunden anderweitig mitgeteilt (z.B. während des Installationsprozesses).

    "maxon-Produkte und -Dienstleistungen" sind alle Produkte und Dienstleistungen, die von maxon oder den mit ihr verbundenen Unternehmen angeboten werden.

    "Lizenzierte Anwendung" bezeichnet Anwendungen, einschliesslich aller Modifikationen, die von maxon oder ihren verbundenen Unternehmen dem Endkunden über den App Store von Apple zur Verfügung gestellt werden.

    2 Lizenz

    maxon gewährt dem Endkunden eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der Lizenzierten Applikation auf allen Apple-Produkten, die der Endkunde besitzt oder kontrolliert, und gemäss den in den Apple Media Services Terms and Conditions dargelegten Nutzungsregeln, mit der Ausnahme, dass die Lizenzierte Applikation von anderen Accounts, die mit dem Käufer verbunden sind, über Family Sharing oder Volume Purchasing abgerufen und genutzt werden kann.

    Während der Laufzeit dieses EULA kann maxon von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen dem Endnutzer Updates, Upgrades, Patches, Fixes oder neue Releases der Lizenzierten Applikation zur Verfügung stellen, die vom Endnutzer heruntergeladen und installiert werden können. Alle derartigen Änderungen der Lizenzierten Anwendung und jeder zusätzliche Programmcode, der dem Endnutzer zur Verfügung gestellt wird, unterliegen den in diesem EULA festgelegten Bedingungen und Einschränkungen.

    Die Lizenzierte Anwendung kann freie und quelloffene Software ("FOSS") enthalten. FOSS kann von Dritten unter separaten Bedingungen lizenziert werden. Falls FOSS verlangt, dass maxon die in der Lizenzierten Applikation verwendeten Free- und Open-Source-Softwarekomponenten in Form von Quellcode zur Verfügung stellt, wird maxon diese dem Endkunden auf schriftliche Anfrage zur Verfügung stellen.

    Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an der Lizenzierten Applikation und der Dokumentation sowie alle Kopien der Lizenzierten Applikation und der Dokumentation verbleiben bei maxon und/oder ihren verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern. Alle nicht ausdrücklich in diesem EULA eingeräumten Rechte sind maxon und/oder ihren verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern vorbehalten. Die Lizenzierte Applikation ist durch das schweizerische Urheberrechtsgesetz und die anwendbaren internationalen Verträge geschützt.

    3 Pflichten des Endbenutzers

    Soweit in diesem EULA nicht anders geregelt oder durch zwingendes anwendbares Recht erlaubt, darf der Endbenutzer

    • die Lizenzierte Applikation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von maxon nicht an Dritte übertragen, verleihen, vermieten, veröffentlichen oder zu deren Gunsten nutzen;
    • die Lizenzierte Anwendung nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Lizenzierten Anwendung zu ermitteln. Das Recht des Endnutzers zum Reverse Engineering oder zur Dekompilierung der Lizenzierten Applikation gemäss gesetzlichen oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere wenn dies zur Erreichung der vertraglich zugesicherten Funktionalität oder Interoperabilität der Lizenzierten Applikation mit anderen Computerprogrammen erforderlich ist, bleibt davon unberührt. Vor einem solchen Versuch des Reverse Engineerings, der Dekompilierung, der Disassemblierung oder eines sonstigen Versuchs, den Quellcode der Lizenzierten Anwendung zu ermitteln, hat der Endbenutzer schriftlich zu verlangen, dass maxon die zur Erreichung der vertraglich zugesicherten Funktionalität oder Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen erforderlichen Informationen und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt;
    • die Lizenzierte Applikation auch nicht anderweitig verändern, anpassen oder zusammenführen. Der Endbenutzer wird die Lizenzierte Applikation nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung einer Lizenzierten Applikation des Endbenutzers oder eines Dritten oder eines anderen Produkts, das mit der Lizenzierten Applikation oder den Produkten und Dienstleistungen von maxon konkurriert, verwenden;
    • die Lizenzierte Applikation nicht in Verbindung mit nicht-zulässigen Produkten verwenden, insbesondere nicht mit Produkten oder Dienstleistungen, die nicht von maxon oder deren verbundenen Unternehmen angeboten werden;

    • ist allein verantwortlich für die Sicherheit der Systeme und Daten des Endbenutzers, einschliesslich der maxon-Produkte und -Dienstleistungen und der damit verbundenen, vom Endbenutzer verwendeten Lizenzierten Applikation;
    • ist - unter Vorbehalt von Ziffer V./A. dieses EULA - allein haftbar für alle Ansprüche oder Forderungen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Lizenzierten Applikation gegen den Endkunden erhoben werden. Der Endnutzer haftet ferner für jede Verletzung dieses EULA durch einen Nutzer der Lizenzierten Anwendung;
    • ist allein dafür verantwortlich, die Berechtigten Produkte unter Verwendung der Lizenzierten Anwendung ausschließlich innerhalb der für jedes Berechtigte Produkt festgelegten Spezifikationen zu betreiben;
    • ist allein dafür verantwortlich, die Lizenzierte Anwendung nicht in ein Land zu versenden, zu transportieren oder zu exportieren oder sie in irgendeiner Weise zu verwenden, wenn dies durch Exportgesetze, -vorschriften oder -verordnungen gleich welcher Art verboten ist. Insbesondere muss der Endbenutzer zusichern und gewährleisten, dass (i) er sich nicht in einem Land befindet, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder das von der US-Regierung als "terroristenunterstützendes" Land bezeichnet wird; und (ii) er nicht auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien steht.
    • anerkennt, dass maxon, nicht Apple, für die Behandlung von Ansprüchen des Endnutzers oder Dritter im Zusammenhang mit der Lizenzierten Applikation oder dem Besitz und/oder der Nutzung der Lizenzierten Applikation durch den Endnutzer verantwortlich ist, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: (i) Produkthaftungsansprüche; (ii) Ansprüche, dass die Lizenzierte Anwendung nicht den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entspricht; und (iii) Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben, einschließlich in Verbindung mit der Nutzung des HealthKit- und HomeKit-Frameworks durch die Lizenzierte Anwendung.
    • erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Apple und die Tochtergesellschaften von Apple Drittbegünstigte des EULA sind und dass Apple nach der Annahme der Bedingungen des EULA durch den Endnutzer das Recht hat (und dieses Recht als angenommen gilt), das EULA gegen den Endnutzer als Drittbegünstigten durchzusetzen.

    4 Datenerhebung

    Der Endkunde erklärt sich damit einverstanden, dass maxon technische Daten und damit zusammenhängende Informationen - insbesondere technische Informationen über das Gerät des Endkunden, die System- und Anwendungssoftware und die Peripheriegeräte -, die periodisch erhoben werden, um die Bereitstellung von Software-Updates, Produktsupport und anderen Dienstleistungen für den Endkunden (falls zutreffend) im Zusammenhang mit der lizenzierten Anwendung und den berechtigten Produkten zu erleichtern, erheben und verwenden darf. maxon darf diese Informationen, solange sie in einer Form vorliegen, die den Endkunden nicht persönlich identifiziert, zur Verbesserung ihrer Produkte oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder Technologien für den Endkunden verwenden.

    5 Garantien und Haftungsausschlüsse

    maxon stellt die Lizenzierte Anwendung "wie besehen" zur Verfügung und lehnt jegliche Gewährleistung bezüglich der Lizenzierten Anwendung ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Brauchbarkeit der Lizenzierten Anwendung für einen bestimmten Zweck. maxon gewährleistet ferner nicht, dass die Lizenzierte Anwendung ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Jegliche Kommunikation über die Lizenzierte Applikation durch maxon oder ihre verbundenen Unternehmen, insbesondere die Funktionalität der Lizenzierten Applikation, dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Garantie dar.

    Sollte die Lizenzierte Applikation nicht mit der anwendbaren Garantie übereinstimmen, kann der Endbenutzer Apple benachrichtigen, und Apple wird dem Endbenutzer den Kaufpreis für die Lizenzierte Applikation zurückerstatten. Soweit nach geltendem Recht zulässig, hat Apple keine weiteren Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf die Lizenzierte Anwendung. Apple ist ferner nicht verpflichtet, Wartungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Lizenzierte Anwendung zu erbringen.

    6 Haftungsbeschränkung

    Die gesamte Haftung von maxon und ihren Tochtergesellschaften für sämtliche Ansprüche und Schäden im Zusammenhang mit diesem EULA - einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Entschädigung für die Verletzung von geistigem Eigentum - wird im vollen gesetzlich zulässigen Umfang abgelehnt. maxon und ihre Tochtergesellschaften haften in keinem Fall für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Daten- oder Gewinnverluste.

    7 Laufzeit und Beendigung

    maxon kann diesen EULA mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei

    • Unerlaubte Installation oder Nutzung der lizenzierten Anwendung durch den Endbenutzer;
    • wenn der Endbenutzer Konkurs anmeldet oder angemeldet wird;
    • bei jeder anderen Verletzung dieser EULA durch den Endnutzer, die nach einer 30-tägigen Benachrichtigung nicht geheilt wurde.

    Bei Beendigung dieses EULAs enden die hierin gewährten Lizenzen automatisch, und der Endnutzer ist verpflichtet, alle Kopien der Lizenzierten Anwendung und der Dokumentation unverzüglich zu entfernen und zu vernichten.

    8 Kontaktinformationen

    Jegliche Fragen, Ansprüche oder Beschwerden von Endverbrauchern in Bezug auf die lizenzierte Anwendung sind zu richten an:

    maxon Schweiz ag
    Industriestrasse 23
    CH-6055 Alpnach Dorf

    +41 660 15 00
    maxonbikedrive@maxongroup.com

    9 Allgemeine Bestimmungen

    Jedes verbundene Unternehmen ist berechtigt, die Rechte auszuüben und die Verpflichtungen von maxon unter diesem EULA zu erfüllen.

    Dieses EULA und die hierunter gewährten Lizenzen dürfen vom Endkunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von maxon weder abgetreten noch unterlizenziert oder anderweitig (kraft Gesetzes oder anderweitig) übertragen werden.

    maxon behält sich das Recht vor, diese EULA jederzeit zu ändern oder zu ergänzen und wird den Endbenutzer über eine solche Änderung oder Ergänzung ordnungsgemäss informieren. Durch die fortgesetzte Nutzung der lizenzierten Anwendung erklärt sich der Endbenutzer damit einverstanden, dass eine solche Änderung oder Ergänzung vollumfänglich verbindlich ist. Andernfalls ist die Lizenz null und nichtig und der Endnutzer ist nicht mehr berechtigt, die Lizenzierte Anwendung zu nutzen.

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses EULA ungültig, nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um gültige und/oder wirksame Ersatzbestimmungen für die ungültigen/unwirksamen Bestimmungen zu vereinbaren. Die ersetzenden Bestimmungen müssen in ihrer wirtschaftlichen Wirkung den ungültigen Bestimmungen so nahekommen, dass vernünftigerweise angenommen werden kann, dass die Parteien den Vertrag auf der Grundlage dieser neuen Bestimmungen geschlossen hätten. Können solche Bestimmungen nicht vereinbart werden, so berührt die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses EULA die Wirksamkeit dieses EULA im Ganzen nicht, es sei denn, die unwirksamen Bestimmungen sind für diesen EULA von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, dass die Parteien diesen EULA ohne die unwirksamen Bestimmungen nicht geschlossen hätten.

    Dieser EULA unterliegt dem Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem EULA sind - vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen - die Gerichte am Sitz von maxon zuständig.

  • Endbenutzer-Lizenzvertrag Android

    Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") wird zwischen maxon Switzerland ag, Industriestrasse 23, CH-6055 Alpnach Dorf ("maxon") und dem Endbenutzer ("Endbenutzer") abgeschlossen, der diesen Vertrag entweder durch eigenhändige oder elektronische Unterschrift oder durch jegliche Art von elektronischer Willenserklärung, wie z.B. durch Anklicken eines Download-Buttons o.ä., akzeptiert. Die Annahme dieser Vereinbarung oder die Nutzung der lizenzierten Anwendung bedeutet, dass der Endnutzer diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Wenn der Endnutzer diese EULA nicht akzeptiert, muss er von der Nutzung der Lizenzierten Anwendung absehen.

    1 Begriffsbestimmungen

    "Verbundene Unternehmen" sind alle Körperschaften, Gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften, Trusts oder andere Rechtssubjekte, die direkt oder indirekt von maxon kontrolliert werden, die direkt oder indirekt maxon kontrollieren oder die direkt oder indirekt unter gemeinsamer Kontrolle mit maxon stehen. Der Begriff "Kontrolle" umfasst auch eine direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung von 50% oder mehr.

    "Dokumentation" bezeichnet jede von maxon im Zusammenhang mit der Lizenzierten Applikation zur Verfügung gestellte Dokumentation (Print, PDF oder integriert in die Lizenzierte Applikation).

    "Berechtigte Produkte" sind maxon-Produkte oder -Dienstleistungen, die in Verbindung mit der Lizenzierten Applikation verwendet werden können. Berechtigte Produkte sind in der Dokumentation oder im Zusammenhang mit dem Download der Software aufgeführt oder werden dem Kunden anderweitig mitgeteilt (z.B. während des Installationsprozesses).

    "maxon-Produkte und -Dienstleistungen" sind alle Produkte und Dienstleistungen, die von maxon oder den mit ihr verbundenen Unternehmen angeboten werden.

    "Lizenzierte Anwendung" bezeichnet die von maxon oder ihren Verbundenen Unternehmen dem Endkunden über den Google Play Store zur Verfügung gestellten Anwendungen inklusive aller Modifikationen.

    2 Lizenz

    maxon gewährt dem Endkunden eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Nutzung der lizenzierten Anwendung auf allen Android-basierten Produkten, die der Endkunde besitzt oder kontrolliert, mit der Ausnahme, dass die lizenzierte Anwendung von anderen Konten, die mit dem Käufer verbunden sind, über die Familienbibliothek oder den Mengeneinkauf aufgerufen und genutzt werden kann.

    Während der Laufzeit dieses EULAs kann maxon dem Endbenutzer von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Patches, Fixes oder neue Releases der Lizenzierten Applikation zur Verfügung stellen, die vom Endbenutzer heruntergeladen und installiert werden können. Alle derartigen Änderungen der Lizenzierten Anwendung und jeder zusätzliche Programmcode, der dem Endnutzer zur Verfügung gestellt wird, unterliegen den in diesem EULA festgelegten Bedingungen und Einschränkungen.

    Die Lizenzierte Anwendung kann freie und quelloffene Software ("FOSS") enthalten. FOSS kann von Dritten unter separaten Bedingungen lizenziert werden. Wenn FOSS von maxon die Bereitstellung von Free- und Open-Source-Software verlangt, stellt maxon dem Endkunden auf schriftliche Anfrage den Quellcode der in der Lizenzierten Anwendung verwendeten Komponenten zur Verfügung.

    Sämtliche Eigentums- und Immaterialgüterrechte an der Lizenzierten Applikation und der Dokumentation sowie an allen Kopien der Lizenzierten Applikation und der Dokumentation verbleiben bei maxon bzw. bei den mit ihr verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern. Alle nicht ausdrücklich in diesem EULA eingeräumten Rechte sind maxon und/oder ihren verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern vorbehalten. Die Lizenzierte Applikation ist durch das schweizerische Urheberrechtsgesetz und die anwendbaren internationalen Verträge geschützt.

    3 Pflichten des Endbenutzers

    Sofern in diesem EULA nicht anders vorgesehen oder durch zwingendes anwendbares Recht erlaubt, darf der Endbenutzer

    • die Lizenzierte Applikation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von maxon nicht an Dritte übertragen, verleihen, vermieten, veröffentlichen oder zu deren Gunsten nutzen;
    • die Lizenzierte Anwendung nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Lizenzierten Anwendung zu ermitteln. Das Recht des Endnutzers zum Reverse Engineering oder zur Dekompilierung der Lizenzierten Applikation gemäss gesetzlichen oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere wenn dies zur Erreichung der vertraglich zugesicherten Funktionalität oder Interoperabilität der Lizenzierten Applikation mit anderen Computerprogrammen erforderlich ist, bleibt davon unberührt. Vor einem solchen Versuch, den Quellcode der Lizenzierten Anwendung zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise zu ermitteln, hat der Endbenutzer schriftlich zu verlangen, dass maxon die zur Erreichung der vertraglich zugesicherten Funktionalität oder Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen erforderlichen Informationen und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt;
    • die lizenzierte Applikation nicht anderweitig verändern, anpassen oder zusammenführen. Der Endbenutzer wird die Lizenzierte Applikation nicht zum Zwecke der Entwicklung oder Verbesserung einer Lizenzierten Applikation des Endbenutzers oder eines Drittanbieters oder eines anderen Produkts, das mit der Lizenzierten Applikation oder den maxon Produkten und Dienstleistungen konkurriert, verwenden;
    • die Lizenzierte Applikation nicht in Verbindung mit nicht-zulässigen Produkten verwenden, insbesondere nicht mit Produkten oder Dienstleistungen, die nicht von maxon oder deren verbundenen Unternehmen angeboten werden;
    • ist allein dafür verantwortlich, die Berechtigten Produkte unter Verwendung der Lizenzierten Anwendung ausschließlich innerhalb der für jedes Berechtigte Produkt festgelegten Spezifikationen zu betreiben;
    • ist allein dafür verantwortlich, die Lizenzierte Anwendung nicht in ein Land zu versenden, zu transportieren oder zu exportieren oder sie in irgendeiner Weise zu verwenden, wenn dies durch Exportgesetze, -vorschriften oder -verordnungen gleich welcher Art verboten ist. Insbesondere muss der Endnutzer zusichern und gewährleisten, dass (i) er sich nicht in einem Land befindet, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder das von der US-Regierung als "Terroristen unterstützendes" Land eingestuft wurde; und (ii) er nicht auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien steht.
    • anerkennt, dass maxon und nicht Google für die Behandlung von Ansprüchen des Endnutzers oder Dritter im Zusammenhang mit der lizenzierten Anwendung oder dem Besitz und/oder der Nutzung der lizenzierten Anwendung durch den Endnutzer verantwortlich ist, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: (i) Produkthaftungsansprüche; (ii) Ansprüche, dass die Lizenzierte Anwendung nicht den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entspricht; und (iii) Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben.

    4 Datenerhebung

    Der Endkunde erklärt sich damit einverstanden, dass maxon technische Daten und damit zusammenhängende Informationen - insbesondere technische Informationen über das Gerät des Endkunden, die System- und Anwendungssoftware und die Peripheriegeräte -, die periodisch erhoben werden, um die Bereitstellung von Software-Updates, Produktsupport und anderen Dienstleistungen für den Endkunden (falls vorhanden) im Zusammenhang mit der Lizenzierten Anwendung und den Berechtigten Produkten zu erleichtern, erheben und verwenden darf. maxon darf diese Informationen, solange sie in einer Form vorliegen, die den Endkunden nicht persönlich identifiziert, zur Verbesserung ihrer Produkte oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder Technologien für den Endkunden verwenden.

    5 Garantien und Haftungsausschlüsse

    maxon stellt die Lizenzierte Anwendung "wie besehen" zur Verfügung und lehnt jegliche Gewährleistung bezüglich der Lizenzierten Anwendung ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Brauchbarkeit der Lizenzierten Anwendung für einen bestimmten Zweck. maxon gewährleistet ferner nicht, dass die Lizenzierte Anwendung ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Jegliche Kommunikation über die Lizenzierte Applikation durch maxon oder ihre verbundenen Unternehmen, insbesondere die Funktionalität der Lizenzierten Applikation, dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Garantie dar.

    Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Google keine Gewährleistungspflicht für die Lizenzierte Anwendung. Google ist ferner nicht verpflichtet, Wartungs- und Supportleistungen für die Lizenzierte Anwendung zu erbringen.

    6 Einschränkung der Haftung

    Die gesamte Haftung von maxon und ihren Tochtergesellschaften für alle Ansprüche und Schäden im Zusammenhang mit diesem EULA - einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Entschädigung für die Verletzung von geistigem Eigentum - wird im vollen gesetzlich zulässigen Umfang abgelehnt. maxon und ihre Tochtergesellschaften haften in keinem Fall für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Daten- oder Gewinnverluste.

    7 Laufzeit und Beendigung

    maxon kann dieses EULA mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Endbenutzer aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere

    • Unerlaubte Installation oder Nutzung der lizenzierten Anwendung durch den Endbenutzer;
    • wenn der Endnutzer Konkurs anmeldet oder angemeldet wird;
    • für jede andere Verletzung dieser EULA durch den Endnutzer, die nach einer 30-tägigen Benachrichtigung nicht behoben ist.

    Bei Beendigung dieses EULAs enden die hierin gewährten Lizenzen automatisch, und der Endnutzer ist verpflichtet, alle Kopien der Lizenzierten Anwendung und der Dokumentation unverzüglich zu entfernen und zu vernichten.

    8 Kontaktinformationen

    Jegliche Fragen, Ansprüche oder Beschwerden des Endbenutzers in Bezug auf die lizenzierte Anwendung sind zu richten an:

    maxon Schweiz ag
    Industriestrasse 23
    CH-6055 Alpnach Dorf

    +41 660 15 00
    maxonbikedrive@maxongroup.com

    9 Allgemeine Bestimmungen

    Jedes verbundene Unternehmen kann die Rechte ausüben und die Pflichten von maxon unter diesem EULA erfüllen.

    Dieses EULA und die hierunter gewährten Lizenzen dürfen vom End-User ohne vorherige schriftliche Zustimmung von maxon nicht abgetreten, unterlizenziert oder anderweitig (kraft Gesetzes oder anderweitig) übertragen werden.

    maxon behält sich das Recht vor, diese EULA jederzeit zu ändern oder zu ergänzen und wird den Endbenutzer über eine solche Änderung oder Ergänzung ordnungsgemäss informieren. Durch die fortgesetzte Nutzung der lizenzierten Anwendung erklärt sich der Endbenutzer damit einverstanden, dass eine solche Änderung oder Ergänzung vollumfänglich verbindlich ist. Andernfalls ist die Lizenz null und nichtig und der Endnutzer ist nicht mehr berechtigt, die Lizenzierte Anwendung zu nutzen.

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses EULA ungültig, nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um gültige und/oder wirksame Ersatzbestimmungen für die ungültigen/unwirksamen Bestimmungen zu vereinbaren. Die ersetzenden Bestimmungen müssen in ihrer wirtschaftlichen Wirkung den ungültigen Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise angenommen werden kann, dass die Parteien den Vertrag auf der Grundlage dieser neuen Bestimmungen geschlossen hätten. Können solche Bestimmungen nicht vereinbart werden, so berührt die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses EULA die Wirksamkeit dieses EULA im Ganzen nicht, es sei denn, die unwirksamen Bestimmungen sind für diesen EULA von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, dass die Parteien diesen EULA ohne die unwirksamen Bestimmungen nicht geschlossen hätten.

    Dieser EULA unterliegt dem Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem EULA sind - vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen - die Gerichte am Sitz von maxon zuständig.